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Zentralbetriebsräte
Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe oder gleichgestellte Arbeitsstätten umfassen, die zentral verwaltet werden. In diesem Fall wird ein Zentralbetriebsrat eingerichtet, um der Unternehmensspitze ein zentrales Vertretungsorgan der Arbeitnehmer:innen gegenüberzustellen. Der Zentralbetriebsrat vertritt die gemeinsamen Interessen der Beschäftigten und fördert ihre wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Belange, während der Betriebsrat als Organ der Belegschaft aktiv für die Interessen der Arbeitnehmer eintritt.