Die Themenschwerpunkte waren vor allem:
- der Abschluss des Generalkollektivvertrages und die Umsetzung auch bei Post AG und A1 Telekom
- die aktuelle Sozialpartnereinigung zur Homeoffice-Regelung
- die Forderung nach einer Verlängerung der Steuerfreiheit für die Corona-Prämie
- die Impfstrategie in den Betrieben
Klare Regeln für Homeoffice fixiert
„Es ist wichtig, dass nach langwierigen Verhandlungen jetzt endlich klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Homeoffice vereinbart wurden“, so Katzian.
Die Eckpunkte:
Klarheit in Form von Regelungen. Homeoffice bleibt freiwillig, es kann nicht vom Arbeitgeber verordnet werden, es muss vereinbart werden – im Idealfall mit einer Betriebsvereinbarung, dafür wird es einen eigenen Betriebsvereinbarungstatbestand geben. Beide Seiten, also Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen, haben in Zukunft auch die Möglichkeit, von dieser Vereinbarung auch wieder zurückzutreten. Die Homeoffice-Vereinbarung kann mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden.
Zwingender Anspruch auf Arbeitsgeräte oder Aufwandersatz. Der Arbeitgeber muss digitale Geräte stellen bzw. für Arbeit mit privaten Geräten zahlen. Werden private digitale Arbeitsmittel (Handy, Laptop, Internet) verwendet, muss der Arbeitgeber einen Kostenersatz leisten. Diese Pauschalen für Kosten im Homeoffice sind bis zu 300 Euro jährlich steuerfrei.
Besserer Versicherungsschutz. Der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice wird nicht nur verbessert, sondern auch zum Dauerrecht. Die Dienstnehmerhaftpflicht wird erweitert.
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