Mitgliedsbeitrag

WICHTIG!

Der Gewerkschaftsbeitrag ist in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Wenn der Beitrag direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird, ist die Absetzung bereits berücksichtigt.

Wird der Beitrag per Erlagschein oder persönlich bezahlt, kann er im Rahmen der Einkommenssteuererklärung unter Werbungskosten abgesetzt werden.