Mitgliedsbeitrag

WICHTIG!

Die Mitgliedsbeiträge der aktiven Mitglieder erhöhen sich jährlich entsprechend der Inflationsrate, jedoch um maximal € 2,00. Ab dem 01.01.2025 beträgt der Mitgliedsbeitrag für Anschlussmitglieder € 5,00  und für aktive Mitglieder maximal € 36,00.

Der Gewerkschaftsbeitrag ist in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Wenn der Beitrag direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird, ist die Absetzung bereits berücksichtigt.

Wird der Beitrag per Erlagschein oder persönlich bezahlt, kann er im Rahmen der Einkommenssteuererklärung unter Werbungskosten abgesetzt werden.