BezieherInnen kleiner Pensionen profitieren doppelt:
- deutliche Erhöhung über der Inflationsrate
- Anhebung der Steuerfreigrenze von 1.111 Euro auf 1.245 Euro.
Die Hartnäckigkeit dieser Drei ist sprichwörtlich lohnenswert. Für BezieherInnen kleinerer und mittlerer Pensionen wird es eine sozial gestaffelte Pensionsanpassung von 3,5 Prozent geben. Dafür erfolgreich eingesetzt hat sich auch GPF-Bundespensionistenvertreter Ditmar Fürst. Die Regierung hatte für diese PensionistInnen ursprünglich bloß 1,5 Prozent vorgesehen.
Gemeinsam mit dem ÖGB und dem Pensionistenverband stellte Fürst klar, dass durch die coronabedingte Teuerung bei den Lebenserhaltungskosten, kleinere Pensionen stärker betroffen sind.
Bereits im August forderten wir eine stärkere Erhöhung der niedrigeren Pensionen, bzw. die Ausgleichszulagenrichtsatz (“Mindestpension”) auf 1.000 Euro anzuheben. Durch diese Beharrlichkeit musste die Regierung einlenken. Darüber hinaus konnte durchgesetzt werden, dass Pensionen bis 1.000 Euro ebenfalls um 3,5 Prozent erhöht werden.
PVÖ-Präsident Dr. Peter Kostelka: „Der Pensionistenverband hat als erste Seniorenorganisation für ein stärkeres Plus für Menschen mit kleineren Pensionen gefordert. Diese Gruppe ist von der spürbar höheren Teuerung der Lebenshaltungskosten besonders betroffen. Sie hat außerdem keine Entlastung bei der Steuerreform erhalten. Daher war für uns vom Pensionistenverband klar, dass wir für diese Pensionistinnen und Pensionisten besonders hart verhandeln müssen.“
Der Erfolg kann sich sehen lassen:
Nach den 3,6 Prozent für 2020 (1,8 Prozent Teuerung) sind die erreichten 3,5 Prozent für 2021 wieder eine Bestätigung dafür, dass wir eine schlagkräftige Bewegung sind. Nur gemeinsam sind wir stark!
PVÖ-Präsident Dr. Peter Kostelka betont, dass bei Verhandlungen mit der Regierung keine weiteren Anpassungen durchsetzbar waren. Demnach wird es eine steile Einschleifung von 3,5 Prozent (bei 1.000 Euro) auf 1,5 Prozent (bei 1.400 Euro) geben. Ab 1.400 Euro gibt es die laut Gesetz definierten 1,5 Prozent Anpassung bis 2.333 Euro. Darüberliegende Pensionen erhalten dennoch, dank des Pensionistenverbandes, statt 15 Euro einen Fixbetrag von 35 Euro. Mehr als doppelt so viel!
Damit diese Anpassung 2021 auch tatsächlich ausbezahlt werden kann, muss eine Gesetzesänderung stattfinden, welche einer Zustimmung der Parlamentsparteien bedarf.
In Zeiten der Krise gilt es umso mehr, Altersarmut zu vermeiden und die Kaufkraft zu sichern.
Österreich braucht die gesicherte Kaufkraft der Pensionisten, denn das stützt die lokale Wirtschaft und hilft dem Arbeitsmarkt.
Werde auch du Gewerkschaftsmitglied und stärke dich selbst, indem du ein Teil unserer Bewegung wirst! Mitglied sein lohnt sich!
Wichtig!
Heute wurde im Ministerrat diese Pensionsanpassung einstimmig beschlossen und dem Parlament zur Zustimmung zugewiesen.