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Neue Bundesregierung, neues Parlament!
Wir vergessen unsere Forderungen nicht!

Was haben Christian Kern, Gabriele Heinisch-Hossek, Maria Fekter, Barbara Prammer, Rudolf Hundstorfer, Muna Duzdar, Josef Ostermayer, Hans Jörg Schelling, Sonja Stessl, Peter Wittmann, Reinhold Mitterlehner, Michael Spindelegger, Josef Pröll, Heinz-Christian Strache gemeinsam? Sie alle wurden von uns mit unserer berechtigten Forderung nach Abschaffung des Pensionssicherungsbetrages konfrontiert. Unsere Forderung werden wir so lange aufrecht halten, bis Gerechtigkeit herrscht.

Zur Erinnerung: Seit Mitte der 90er Jahre müssen BeamtInnen des Ruhestandes und ÖBB-PensionistInnen einen sogenannten Pensionssicherungsbeitrag zahlen, der ihnen automatisch von ihrer Pension abgezogen wird. Für BundesbeamtInnen im Ruhestand macht dieser je nach Zeitpunkt des erstmaligen Anspruches auf Ruhegenuss von maximal 3,3 % (in Ausnahmefällen bis 25 % gem. Sonderpensionenbegrenzungsgesetz 2014) der Pensionbemessungsgrundlage bis zum Lebensende aus. Betroffen sind auch Pensionen an Hinterbliebene von BeamtInnen als Witwen/Witwer sowie Waisenpensionen. Dieser Pensionssicherungsbeitrag wurde eingeführt, weil damals die Pensionen der BeamteInnen und ÖBB-PensionistInnen sowie deren Hinterbliebenen im Ausmaß der Bezugserhöhung der Aktivbezüge im öffentlichen Dienst angehoben wurde, was dazu führte, dass die Erhöhung aufgrund dieser Pensionsautomatik oft höher ausfiel als die Anhebung der ASVG-Pensionen. Mit dem Pensionssicherungsbeitrag sollte der Unterschied einigermaßen ausgeglichen werden und gleichzeitig die Pensionsautomatik aufrecht bleiben. Mittlerweile werden jedoch die Pensionen von ASVG-Versicherten und BeamtInnen im Ruhestand sowie von ÖBB-PensionistInnen gemeinsam verhandelt und grundsätzlich auch im gleichen Ausmaß angehoben. Unter dem Strich bleibt nun BeamtInnen im Ruhestand und deren Hinterbliebenen – weil ihnen ein Pensionssicherungsbeitrag abgezogen wird – netto weniger als den BezieherInnen einer ASVG-Pension in derselben Höhe.

2011 wurde das erste Mal daran gegangen die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages zu erwirken. Da das Echo nicht entsprechend war, wurde zunächst eine parlamentarische Petition mit 40.933 Unterschriften im Mai 2013 an die damalige Präsidentin des Nationalrates, Mag. Barbara Prammer, übergeben. Die folgende parlamentarische Behandlung fand durch vorgezogene Neuwahlen ein unvorhergesehenes Ende. Der darauf von uns initiierten parlamentarischen Bürgerinitiative (4.000 Unterstützungserklärungen) war ein ähnliches Schicksal beschieden. Auch während der türkis-blauen Regierungszeit tat sich nicht viel in Sachen Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages, obwohl das Projekt von den Gewerkschaften Öffentlicher Dienst und dem Seniorenrat intensiv betrieben wurde. Allerdings war der Ibiza-Skandal schneller und bevor es zu einer inhaltlichen Bearbeitung unserer Bürgerinitiative im Parlament kommen konnte, gab es schon wieder Neuwahlen. Daher haben sich die Gewerkschaften des öffentlichen Bereichs entschlossen, eine neue, fast gleichlautende parlamentarische Bürgerinitiative, zu starten:

Parlamentarische Bürgerinitiative der Bundesleitung mit dem Ziel der Abschaffung des § 13a Pensionsgesetz 1965

Am 9. März 2020 wurde der Antrag zur Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages § 13 a Pensionsgesetz 1965 im Parlament dem Nationalratspräsidenten Mag. Wolfgang Sobotka übergeben. Nun besteht die Möglichkeit im Parlament unter der Parlaments-Website https://www.parlament.gv.at unter 24/BI eine Unterstützungserklärung abzugeben.

Wir ersuchen dich diesen Antrag hinsichtlich der Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages mit deiner Unterschrift zu unterstützen: https://www.parlament.gv.at

Du möchtest Unterschriften im Freundes-, Bekannten- und Familienkreis – natürlich unter Einhaltung aller gesundheitlichen Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich der Corona-Krise – sammeln? Anbei findest du das entsprechende Formular zum Download. Bitte sende uns das Formular mit den gesammelten Unterschriften wieder zurück an:

Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
Johann Böhm-Platz 1, 1020 Wien

oder an deine zuständige Landes- bzw. Bundesfachgruppe

Gemeinsam können wir ein starkes Zeichen setzen!

Ditmar Fürst

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