Steuerreform Senkung der Lohnsteuerstufe von 25%auf 20%_Banner

Im heurigen Sommer wurde aufgrund der Corona-Pandemie zur Entlastung der BezieherInnen niedriger Einkommen im Parlament beschlossen, Teile der für die Jahre 2021 und 2022 geplanten Steuerreform rückwirkend mit 01.01.2020 vorzuziehen. Das Wesentliche dabei ist die Senkung der ersten Lohnsteuerstufe von 25% auf 20%. Die daraus resultierende Entlastung beträgt maximal 350 Euro im Jahr (ca. 29 Euro im Monat maximal).

Im dafür beschlossenen Konjunkturstärkungs-Gesetz KonStG 2020; BGBl I 2020/96 vom 24. 7. 2020 wurde festgelegt, dass die seit 01.01.2020 zu viel bezahlte Lohnsteuer bis spätestens 30. September aufzurollen ist. Die Aufrollung ist vom Arbeitgeber, unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Möglichkeiten, so rasch wie möglich durchzuführen, spätestens jedoch bis Ende September 2020.

Den Beschäftigten bei der A1 Telekom und beim Postbus wurde in der Zwischenzeit die Lohnsteuer rückerstattet. Auch bei der Austro Control und der GIS ist die Rückerstattung bereits erfolgt. Bei der Post AG sollte dies spätestens mit dem Oktobergehalt 2020 erfolgen.

Die neuen Steuersätze sind:

Tarifstufen Einkommen
in Euro
Grenzsteuersatz
2016 bis 2019
Grenzsteuersatz
ab 2020
11.000 und darunter 0% 0%
über 11.000 bis 18.000 25% 20%
über 18.000 bis 31.000 35% 35%
über 31.000 bis 60.000 42% 42%
über 60.000 bis 90.000 48% 48%
über 90.000 bis 1.000.000 50% 50%
über 1.000.000 55% 55%

Die Senkung der ersten Lohnsteuerstufe von 25 auf 20 Prozent gilt selbstverständlich auch für Bezieher von Pensionen.

Pension mtl. brutto (Richtwerte):
1200 Euro
-> monatliche Entlastung: ca. 4 Euro
-> Jahresentlastung ca. 50 Euro

1250 Euro
->
Monatliche Entlastung: ca. 13 Euro
-> Jahresentlastung: ca. 159 Euro

1300 Euro
-> Monatliche Entlastung: ca. 16 Euro
-> Jahresentlastung: ca. 187 Euro

1400 Euro
->Monatliche Entlastung: ca. 20 Euro
-> Jahresentlastung: ca. 244 Euro

1586 Euro
-> Monatliche Entlastung: ca. 29 Euro
-> Jahresentlastung: ca. 350 Euro

Monatsbruttopensionen über 1586 Euro erhalten maximal 29 Euro/M. bzw. 350 Euro/J.

Außerdem hat das Parlament zur finanziellen Unterstützung von Familien beschlossen, im September 2020 für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 360 Euro auszubezahlen.

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