Durchgesetzt

Jährliche Erhöhung des Pflegegeldes!

Ab 2020 wird das Pflegegeld (PFG) verpflichtend im Ausmaß der Inflationsrate jährlich erhöht. Das Parlament hat im sogenannten „Spiel der freien Kräfte“, noch vor den NR-Wahlen diese bedeutende Verbesserung beschlossen.

Für GPF-Landespensionistenvertreter Franz Poimer, der dies immer wieder gefordert hatte, „ist diese Erhöhung ein erfreulicher sozialpolitischer Fortschritt, weil sich nunmehr pflegebedürftige Menschen auf ein wertgesichertes PFG verlassen können.“

Nach dem Programm der türkis/blauen Regierung wäre allerdings das PFG nicht jährlich, sondern 2020 lediglich um 1 Prozent und nur in den Stufen 3 bis 7 erhöht worden.

230.000 Menschen, die das PFG in den Stufen 1 und 2 beziehen und vornehmlich zu Hause gepflegt werden, wären leer ausgegangen. Das unwürdige Feilschen um Erhöhungen auf dem Rücken Kranker wäre also weitergegangen.

Das Pflegegeld wurde 1993 durch den damaligen SPÖ-Sozialminister Josef Hesoun eingeführt und hat die Hilflosenzulage abgelöst. Als Beitrag zur Finanzierung – neben den budgetären Mitteln – wurde der Krankenversicherungsbeitrag für Aktive um 0,4% und für PensionistInnen um 0,5% angehoben. Eine heute kaum mehr bekannte Tatsache.

Österreich rangiert hinten
Zwar steigen die Kosten für PFG und Sachleistungen kontinuierlich von aktuell 4,7 Mrd. Euro auf 5,7 Mrd. Euro im Jahr 2025 an, mit den Ausgaben für Langzeitpflege liegt Österreich (gemessen an der Wirtschaftsleistung-BIP) jedoch im europäischen Vergleich im letzten Drittel. Es ist mit einer Ausgabensteigerung von 1,5% auf 1,65% des BIP zu rechnen.

ÖVP-Modell untauglich
Die vom Sozialministerium vorgestellte Studie des Instituts für höhere Studien (IHS) kommt zum Ergebnis, dass die bisherige österreichische Regelung mittels Steuerfinanzierung im internationalen Trend liegt. Das im vergangenen Wahlkampf von der ÖVP aufs Tapet gebrachte Modell einer Pflegeversicherung ist aufgrund der Studie zurückzuweisen, da es sich negativ auf die Lohn- und Abgabenquote auswirken würde und überdies von konjunkturellen Entwicklungen des Arbeitsmarktes abhängig ist.

Ein Blick in die BRD zeigt, dass der Beitragssatz seit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 von einem Prozent auf 2,85% gestiegen ist. Damit wird nur die Grundversorgung durch Zuschüsse zu bestimmten Pflegekosten abgedeckt.

Millionäre beteiligt euch!
Aus Sicht der AK und des ÖGB gibt es nur einen fairen Weg:

Mit einer Vermögenssteuer für Reiche ab einem Vermögen von einer Million Euro kämen bis zu sechs Milliarden herein, die zur Finanzierung der Pflege und auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen verwendet werden könnten.