Postler mit Pensionsabschlägen bestraft!
Neben den Jahrgängen 1954 bis 1957, die von der abschlagsfreien Pension ab 1. Jänner 2020 ausgenommen sind, können generell Post-, Telekom- und Postbusbeamtinnen und -beamte von einer abschlagsfreien Pension lediglich träumen. Hier wird nämlich gleich eine ganze Berufsgruppe und nicht einzelne Jahrgänge mit Abschlägen bestraft.
Wenn z.B. Briefzusteller, Werkstätten- oder Bautrupparbeiter (für die überdies seit 15 Jahren die Grundsätze des ASVG-Pensionsrechtes gelten) schlechter behandelt werden als Selbstständige, Bauern und ASVG-Pensionisten, ist das eine sachlich nicht zu rechtfertigende Zurücksetzung und hat den Anstrich politischer Willkür.
Wenn sich Herr Ernst Pramhas in seinem Leserbrief fragt, was die Jahrgänge 1954 bis 195 7 falsch gemacht haben, so mag es ganz allgemein an der Mitwirkung der Wähler beim Verteilen der politischen Kraftverhältnisse im Parlament liegen. Die SPÖ-Anträge, die Abschlagsfreiheit auf alle Berufsgruppen und auf die Jahrgänge vor 1958 auszuweiten, haben Neos, FPÖ und ÖVP im Parlament abgelehnt.
Franz Poimer, Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteter, Landespensionisten-Vertreter für OÖ